Feuerungskontrolle

Mit der Feuerungskontrolle werden Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) geprüft.

Die Organisation der Feuerungskontrolle von Oel-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Diese haben die Möglichkeiten, zwischen zwei Kontrollmodellen zu wählen.


Feuerungskontrolle-Modelle

Feuerungskontrolle Modell 1
Die Kontrolle bleibt in der Verantwortung der amtlichen Feuerungskontrolle.

Feuerungskontrolle Modell 2
Die Kontrolle kann durch eine Fachfirma ausgeführt werden.

Weitere Informationen sind beim Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, AWEL erhältlich.

Kontakt

Bauamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 36 10
Fax 044 744 35 53
Kontaktformular