Nutzungsplanung

Bauordnung und Zonenplan

In der Bauordnung und dem zugehörigen Zonenplan (Zonenplan als pdf / Zonenplan digital im kommunalen GIS)  werden die Vorgaben aus der strategisch ausgerichteten kommunalen Richtplanung umgesetzt. Im Unterschied zu Richtplänen sind Nutzungspläne parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich. Die Bauordnung der Stadt Dietikon vom 19. März 1987 (Stand 30. Januar 2014) regelt die Nutzung des Bodens und das Bauen auf dem Gebiet der Stadt Dietikon. Die Bauordnung und der zugehörige Zonenplan legen zusammen mit übergeordneten Erlassen fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie bilden die Grundlage zur Beurteilung eines Baugesuchs.

Als Ergänzung zur Bauordnung sind im Zonenplan die Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen dargestellt. Damit ist die klare Abgrenzung von Bau- und Nichtbaugebieten vorgegeben. Bauzonen sind weiter aufgeteilt in Wohn-, Arbeits- und gemischte Zonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen.

Im Zonenplan und der zugehörigen Bauordnung sind die zulässigen Nutzungen und die Anzahl der erlaubten Geschosse innerhalb der verschiedenen Bauzonen festgehalten. Ausserdem bezeichnet der Zonenplan Gebiete, in denen spezifische Qualitäten wie z.B. Freihaltung, Erholung oder Ortsbildschutz zu erhalten sind. 

Mit dem Ziel einer qualitätvollen Weiterentwicklung wird die Bau- und Zonenordnung bei Bedarf angepasst. Die (Teil)-Revisionen müssen jeweils vom Gemeinderat festgesetzt und von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden.

Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung

Totalrevision der Bau- und Zonenordnung

Die aktuell gültige Bau- und Zonenordnung von Dietikon ist veraltet und befindet sich aktuell in Überarbeitung. Die öffentliche Auflage ist für 2024 vorgesehen.

Teilrevision der Nutzungsplanung zum kommunalen Mehrwertausgleich

Am 1. Januar 2021 sind das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz und die Mehrwertausgleichsverordnung in Kraft getreten. Für die Umsetzung auf kommunaler Ebener musste eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung durchgeführt werden. Diese wurde vom 17. Juni bis 16. August 2021 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist konnte sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern und schriftliche Einwendungen vorbringen. Die Teilrevision der Nutzungsplanung zum kommunalen Mehrwertausgleich sowie das Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wurden am 3. November 2022 vom Gemeinderat festgesetzt und befinden sich aktuell zur Genehmigung beim Kanton. 

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Silbern

Für das Gebiet Silbern wurde im Jahr 2012 ein öffentlicher Gestaltungsplan festgesetzt, welcher nicht genehmigungsfähig ist (vergleiche Artikel vom 27. Januar 2023). Mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Silbern vereinfacht die Stadt Dietikon jetzt die Bewilligungsverfahren und schafft Rechtssicherheit. Die wesentlichen Eckwerte aus dem öffentlichen Gestaltungsplan von 2012 sollen in die Bauordnung integriert werden. Die Teilrevision der Bauordnung für das Gebiet Silbern soll in der ersten Jahreshälfte 2023 für die öffentliche Mitwirkung aufgelegt werden. 

Parkplatzverordnung

Als Ergänzung zur Bauordnung wurde ausserdem eine Parkplatzverordnung erarbeitet, welche zukünftig die bisherigen Artikel 31 und 32 der Bauordnung (betreffend Abstellplätze Motorfahrzeuge, Fahrräder etc.) ersetzen soll. Sie wurde vom 17. März 2022 bis 16. Mai 2022 öffentlich aufgelegt. Anschliessend wurde sie aufgrund der Einwendungen überarbeitet. Die Parkplatzverordnung wurde vom Stadtrat zur Beratung und Festsetzung an den Gemeinderat verabschiedet.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 36 93
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Nummer Name Inkrafttreten
710.1 Bauordnung 30. Januar 2014
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