Medienmitteilung
Die Synodalen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich haben die revidierte Kirchenordnung einstimmig genehmigt. Ebenso haben sie auch das Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten angepasst.
Zu den wichtigsten Revisionspunkten der Kirchenordnung gehört die Erweiterung des Aufgabenbereichs der Körperschaft. Hier wurde entschieden, dass die Körperschaft für eine generationenübergreifende Gemeinschaft und für die Gleichberechtigung der Geschlechter unabhängig von Zivilstand und Lebensform in der Zürcher Kirche eintritt. So soll sie sich künftig noch stärker für die Beseitigung bestehender Nachteile sowie für die Weiterentwicklung des kirchlichen Rechts einsetzen. Zudem ist die Präsenz und die Vertretung der Anliegen der Katholischen Kirche im Kanton Zürich in der Öffentlichkeit neu u.a. mittels einer Kommunikationsstelle der Körperschaft in der Kirchenordnung festgeschrieben worden.
Neu kann das Seelsorgekapitel, dem alle Seelsorgenden im Kanton Zürich mit einer Beauftragung durch den Bischof (Missio) angehören, all seine Mitglieder zur Wahl in den Synodalrat vorschlagen, also auch nichtgeweihte Seelsorgerinnen und Seelsorger. Bisher war dies lediglich geweihten Männern – Priestern und Diakonen – vorbehalten.
Das überarbeitete Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten sieht vor, dass die Wahl für beide Funktionen analog ausgestaltet ist. Pfarrer und Pfarreibeauftragte werden in den Kirchgemeinden neu für sechs Jahre gewählt.
Nach der Publizierung der Beschlüsse im Amtsblatt müssen die Referendumsfristen (60 Tage) abgewartet werden. Während die stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken im Kanton Zürich über die Kirchenordnung abstimmen müssen (obligatorisches Referendum) und der Regierungsrat diese ebenfalls noch zu genehmigen hat, gilt für das Reglement über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten das fakultative Referendum.
Die Revisionen der Kirchenordnung und des Reglements über die Wahl der Pfarrer und Pfarreibeauftragten mussten aufgrund des 2018 teilweise geänderten kantonalen Kirchengesetzes erfolgen. Die Kirchenordnung ist die Verfassung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich.
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