Pneus und Autobatterien
Neben diesen Hauptbestandteilen enthalten Reifen aber noch viele weiterer chemischer Elemente; bis zu 200 verschiedene Stoffe. Darunter finden sich vor allem Russ, Nylon, Schwefel, Schwermetalle wie Cadmium, Chrom, Nickel, Zink und Blei, Öle, Harze und viele chemische Additive. Deshalb müssen Altreifen gesondert gesammelt und entsorgt werden.
PKW- und LKW-Altreifen müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden.
Fahrzeugbatterien (Autobatterien) enthalten umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle und Säure. Deshalb sind alle Autobatterien Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln.
Altbatterien müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.
Die kantonale Abfallverordnungschreibt dem § 8 vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Altreifen dazu verpflichtet sind, diese einem rücknahmepflichtigen Hersteller oder Händler abzuliefern.
Gemäss § 6 der kantonalen Abfallverordnung besteht für Pneu-Hersteller und -Händler eine Rücknahmepflicht für Altreifen (Altpneus) der von ihnen vertriebenen Marken. Falls die Rücknahme mit dem Kauf von vergleichbaren Pneus verbunden ist, so müssen Hersteller und Händler Altpneus von jeder Marke zurücknehmen.