Grundlagen

Ausschnitt Zonenplan
Kantonale Regelungen sowie die Bauordnung der Stadt Dietikon und der zugehörige Zonenplan regeln die Nutzung des Bodens und das Bauen auf dem Stadtgebiet und bilden die Grundlage zur Beurteilung eines Baugesuchs.
Kantonale Regelungen sowie die Bauordnung der Stadt Dietikon und der zugehörige Zonenplan regeln die Nutzung des Bodens und das Bauen auf dem Stadtgebiet und bilden die Grundlage zur Beurteilung eines Baugesuchs.
Ausschnitt Richtplanung
Der kommunale Richtplan stellt die angestrebte räumliche Entwicklung Dietikons in den Bereichen Siedlung, Freiraum, Natur, Landschaft und Verkehr dar und konkretisiert bzw. ergänzt die beiden übergeordneten regionalen und kantonalen Richtpläne.
Der kommunale Richtplan stellt die angestrebte räumliche Entwicklung Dietikons in den Bereichen Siedlung, Freiraum, Natur, Landschaft und Verkehr dar und konkretisiert bzw. ergänzt die beiden übergeordneten regionalen und kantonalen Richtpläne.
Ausschnitt Gestaltungsplan
Gestaltungspläne dienen dazu, die Ortsplanung in einer Gemeinde zu ergänzen und zu detaillieren. Mit einem Gestaltungsplan kann eine besonders gute Überbauung, Gestaltung und Erschliessung eines bestimmten Gebietes realisiert werden.
Gestaltungspläne dienen dazu, die Ortsplanung in einer Gemeinde zu ergänzen und zu detaillieren. Mit einem Gestaltungsplan kann eine besonders gute Überbauung, Gestaltung und Erschliessung eines bestimmten Gebietes realisiert werden.
Ausschnitt aus der aktuellen Gefahrenkarte
Die Gefahrenkartierung Naturgefahren des Kantons Zürich zeigt auf, wo Naturgefahren wie Hochwasser und Massenbewegungen (Rutschungen) auftreten können und mit welcher Intensität und Häufigkeit gerechnet werden muss. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Gefahrenbereiche bei planungsrechtlichen Festlegungen sowie bei baurechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.
Die Gefahrenkartierung Naturgefahren des Kantons Zürich zeigt auf, wo Naturgefahren wie Hochwasser und Massenbewegungen (Rutschungen) auftreten können und mit welcher Intensität und Häufigkeit gerechnet werden muss. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Gefahrenbereiche bei planungsrechtlichen Festlegungen sowie bei baurechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.
Gestaltungskonzept

Die Inhalte des städtischen Gesamtverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2016 sind in den letzten Jahren in die Erarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr eingeflossen. Damit ist die siedlungsverträgliche Verkehrsentwicklung im kommunalen Richtplan behördenverbindlich festgelegt.

Die Inhalte des städtischen Gesamtverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2016 sind in den letzten Jahren in die Erarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr eingeflossen. Damit ist die siedlungsverträgliche Verkehrsentwicklung im kommunalen Richtplan behördenverbindlich festgelegt.

Ausschnitt Gestaltungsplan

Auf dieser Seite finden Sie die für die Stadt Dietikon rechtsgültigen Gestaltungspläne mit den zugehörigen Bestimmungen, dem erläuternden Bericht sowie dem Situationsplan. 

Auf dieser Seite finden Sie die für die Stadt Dietikon rechtsgültigen Gestaltungspläne mit den zugehörigen Bestimmungen, dem erläuternden Bericht sowie dem Situationsplan. 

Bild
In einer attraktiven Wohnumgebung wollen sich alle Verkehrsteilnehmenden auf eine sichere und angenehme Weise bewegen - zu Fuss, mit dem Velo und mit dem Auto. 
In einer attraktiven Wohnumgebung wollen sich alle Verkehrsteilnehmenden auf eine sichere und angenehme Weise bewegen - zu Fuss, mit dem Velo und mit dem Auto.