Allgemeine Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie hier und die des Bundes unter www.admin.ch
Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel, erläuternde Berichte, Stimmrechtsausweis etc.) werden mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin den Stimmberechtigten zugestellt. Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle, wenn sie die Unterlagen nicht erhalten haben!
Persönliche Stimmabgabe
An der Urne oder vorzeitig beim Informationsschalter im Stadthaus gemäss separaten Angaben auf dem Stimmrechtsausweis. Der Stimmrechtsausweis ist dabei abzugeben.
Stellvertretung
Die Stellvertretung ist nur möglich durch eine selbst stimmberechtigte Person, bei der Abgabe ihres eigenen Stimmrechtsausweises. Die zu vertretende Person unterschreibt den Stimmrechtsausweis im vorgesehenen Feld. Ansonsten ist die Stellvertretung nicht möglich. Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die anderen Stimmrechtsausweis(e) abgeben. Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.
Urne Öffnungszeiten
Urne beim Stadthaus: Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Einwohnerkontrolle im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden in der Stadtverwaltung abgeben. Das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag bei der Stadtkanzlei eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird.
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt.
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält.
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.