Richtplanung
Wissenswertes zu Richtplänen
Der Richtplan ist ein zentrales Instrument der Raumplanung. Es existieren Richtpläne für die drei Planungsebenen Kanton, Region und Stadt/Gemeinde. Sie legen in den Grundzügen fest, wie sich die Natur-, Landwirtschaft-, Siedlungs- und Erholungsräume mittel- und langfristig entwickeln sollen.
Richtplantypen
Der Kantonale Richtplan zeigt den aktuellen Stand der Planung und bildet das zentrale Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Lebensraums Kanton Zürich.
Der Regionale Richtplan differenziert und ergänzt den kantonalen Richtplan. Er macht Vorgaben, in welchen Gebieten weiter verdichtet werden kann und legt die wichtigsten Wohn-, Arbeitsplatz- und Erholungsgebiete fest. Er macht Vorgaben zur Erschliessung der Gemeinden mit Individual- und öffentlichem Verkehr sowie zu den übergeordneten Velo- und Wanderrouten.
Der kommunale Richtplan (siehe unten) konkretisiert und präzisiert die Festlegungen aus dem regionalen sowie dem kantonalen Richtplan. Er stellt die angestrebte räumliche Entwicklung der Stadt Dietikon in den Teilbereichen Siedlung, Freiraum, Natur und Landschaft sowie Verkehr dar.
Kommunaler Richtplan Dietikon
In den Jahren 2019 - 2023 wurde der kommunale Richtplan überarbeitet, um dann als Basis für die Planungen der kommenden 20 Jahre zu dienen. Der kommunale Richtplan Dietikon ist am 3. Februar 2023 in Kraft getreten.
Er besteht aus den folgenden Dokumenten:
- Richtplantext (inkl. Erläuterungen gemäss Art. 47 RPV)
- Karte Siedlung, Freiraum, Natur und Landschaft (1:5'000)
- Karte Motorisierter Individualverkehr (1:10'000)
- Karte Veloverkehr (1:10'000)
- Karte Fussverkehr (1:10'000)
- Karte Öffentlicher Verkehr (1:10'000)
- Einwendungsbericht
- Genehmigung der Baudirektion (Verfügung 0494/22 vom 20. Oktober 2022)
Mit dem neuen kommunalen Richtplan wurde auf der planerischen Ebene der Rahmen für ein attraktives und lebendiges Dietikon geschaffen und die Handlungsfelder für die kommenden Jahre definiert. Mit einer differenzierten Innenentwicklungsstrategie soll die Unterschiedlichkeit der einzelnen Stadtquartiere erhalten und ihre individuellen Qualitäten gestärkt werden.
Die öffentlichen Freiräume sind die zentrale Grundlage für ein funktionierendes Stadtleben und wirken sich direkt auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden aus. Die Sicherung und qualitative Weiterentwicklung der öffentlichen Freiräume sind ein zentrales Thema im kommunalen Richtplan und bilden erstmals ein eigenständiges Kapitel, was kantonsweit ein Novum darstellt.
Die steigende Mobilität der Bevölkerung ist eine Herausforderung, welcher nicht mehr nur mit einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur begegnet werden kann. Ein attraktives und sicheres Velo- und Fusswegnetz bildet die Basis für eine nachhaltige Mobilität und stellt auch während der Hauptverkehrszeiten eine schnelle und insbesondere zeitlich planbare Alternative zum motorisierten Individualverkehr dar. Im kommunalen Richtplan wurden die dafür notwendigen Netzelemente und Qualitäten definiert.
Verfahrensablauf kommunaler Richtplan
Die öffentliche Auflage des kommunalen Richtplans fand vom 14. Mai 2020 bis zum 12. Juli 2020 statt. Während der Auflagefrist konnten sich alle Personen und Organisationen zum Richtplanentwurf äussern. Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind 187 Anträge von verschiedensten Personen und Organisationen fristgerecht eingegangen. Diese wurden in einem separaten Einwendungsbericht erfasst und die Behandlung der Anträge darin festgehalten. Insgesamt konnten 53 Anträge ganz oder teilweise berücksichtigt werden. 49 Anträge haben nicht den kommunalen Richtplan betroffen oder waren bereits sinngemäss darin enthalten. Die Nichtberücksichtigung von 85 Anträgen wurde im Einwendungsbericht begründet.
Im Dezember 2020 wurden der Einwendungsbericht und das Richtplandossier fertiggestellt. Der Gemeinderat Dietikon hat die Revision der kommunalen Richtplanung einschliesslich der im Gemeinderat beschlossenen Änderungen am 3. Februar 2022 festgesetzt.
Der Richtplan wurde mit Verfügung vom 20. Oktober 2022 vom Kanton genehmigt. Die Richtplan-Unterlagen lagen vom 3. November 2022 bis und mit 5. Dezember 2022 zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG). In dieser Zeit sind keine Rekurse gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderates und den Genehmigungsentscheid der Baudirektion eingegangen.
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