Die Sozialbehörde überwacht den Vollzug des Kantonalen Sozialhilfegesetzes und erlässt Richtlinien für die Stadt Dietikon. Die Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen setzt sich zusammen aus dem Sozialvorsteher oder der Sozialvorsteherin (Präsident/in) und sechs weiteren Mitgliedern, die durch den Gemeinderat gewählt werden.