Wegzug
Der Wegzug aus Dietikon ist frühestens einen Monat vorher, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug, der Einwohnerkontrolle zu melden.
Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Sie die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.
Für ausländische Personen aus Drittstaaten steht der eUmzug nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorzusprechen oder die Abmeldung mit eUmzug vorzunehmen, müssen Sie Ihren Wegzug (neue Adresse, Datum Wegzug) schriftlich melden. Für diese Dienstleistung werden Ihnen Fr. 30.00 (+ Fr. 10.00 Zustellgebühr) in Rechnung gestellt.
Wichtig: Falls Sie beabsichtigen Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, kann der Online-Dienst nicht benutzt werden. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit der Einwohnerkontrolle in Verbindung.[h2]
Nötige Dokumente für den Wegzug:
Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
Kontakt
Name |
---|
Name | Kontakt | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 744 35 66 | Kontaktformular |