Parkieren auf öffentlichem Grund

Die Parkraumbewirtschaftung strebt eine zweckmässige Nutzung des vorhandenen öffentlichen Parkraums und eine Privilegierung der Anwohnerinnen und Anwohner und anderer Berechtigten bezüglich der Nutzung von öffentlichen Parkplätzen an. Zudem soll der Pendler- und Suchverkehr zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Strassenlärm und Luftverschmutzung reduziert werden.

Folgende Parkierungssysteme kommen zur Parkzeitbeschränkung und zur Erhebung von Gebühren zur Anwendung:

Blaue Zone

In der Blauen Zone ist das Parkieren auf den Parkfeldern werktags (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 19.00 Uhr nur mit Anbringen der entsprechenden Parkscheibe gestattet. Anwohner/innen von Blauen Zonen können eine Parkkarte lösen und damit in ihrem Wohnquartier unbeschränkt parkieren.

Weisse Zone mit Parkzeitbeschränkung

Auf den weissen Parkfeldern ohne Gebührenpflicht ist das Abstellen von Fahrzeugen nur zeitlich beschränkt zulässig. Die maximal zulässige Parkdauer für die einzelnen Parkierungsfelder wird vor Ort signalisiert.

Weisse Parkfelder mit Parkzeitbeschränkung und Gebührenpflicht

Auf den weissen Parkfeldern mit Gebührenpflicht ist das Abstellen von Fahrzeugen nur zeitlich beschränkt und gegen Gebühr zulässig. Die maximal zulässige Parkdauer für die einzelnen Parkierungsfelder sowie die Gebührenpflicht während bestimmten Zeiten ist vor Ort signalisiert.

Kontakt

Stadtpolizei
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 740 17 77
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