Todesfall und Bestattung

Das Leben ist wie ein Hauch,
das eine Weile sichtbar ist
und dann wieder verschwindet.

Nähere Informationen zur Bestattung oder Ausstellung der Todesurkunde finden Sie weiter unten.

Kontakt

Zivilstandsamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 35 88
Fax 044 744 36 29
Kontaktformular

Todesfall Bestattung

In Dietikon ist das Bestattungsamt dem Zivilstandsamt angegliedert. Das Bestattungsamt ist zuständig für Einwohnende von Dietikon. Es steht Ihnen für Fragen zur Verfügung und regelt i…

In Dietikon ist das Bestattungsamt dem Zivilstandsamt angegliedert. Das Bestattungsamt ist zuständig für Einwohnende von Dietikon.

Es steht Ihnen für Fragen zur Verfügung und regelt in Absprache mit den Angehörigen unter anderem Ort und Termin der Bestattung, Form der Bestattung (Kremation: Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensinschrift; Erdbestattung: Reihengrab oder Familiengrab), Überführungen, macht Mitteilung an das zuständige Pfarramt und an weitere Ämter.

Für Informationen zum Friedhof wenden Sie sich an das Sekretariat Sicherheit und Gesundheit.

Todesfall Beurkundung

Der Tod aller Personen, die im Bezirk Dietikon und in der Gemeinde Bergdietikon AG verstorben sind, muss innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt Dietikon angezeigt werden. Es beurkun…
Der Tod aller Personen, die im Bezirk Dietikon und in der Gemeinde Bergdietikon AG verstorben sind, muss innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt Dietikon angezeigt werden. Es beurkundet den Tod und kann gestützt darauf Auszüge (Todesscheine) abgeben.

Wenn der Tod in einem Spital oder Heim eingetreten ist, wird die Anzeige durch die Verwaltung gemacht. Andernfalls ist sofort mit einem Arzt Kontakt aufzunehmen, damit dieser vor Ort den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen kann. Diese ist innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt Dietikon zuzustellen. In erster Linie sind die Witwe oder der Witwer, die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner zur Anzeige verpflichtet, andernfalls die nächsten Verwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie jede Person, die beim Tod zugegen war.

Für die Ausstellung eines allenfalls später benötigten Erbscheins zur Regelung des Nachlasses wenden Sie sich an das zuständige Bezirksgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
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