Zusatzleistungen AHV/IV
Decken die Einnahmen der Renten und weitere Einkommen wie zum Beispiel Pensionen aus beruflicher Vorsorge, Vermögenserträge und Vermögensverzehr die Lebenskosten nicht, kann ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen.
Die Berechnung wird anhand der Einkünfte und Vermögenswerte sowie den gesetzlich anerkannten Ausgaben vor allem für Wohn- und allenfalls Heimkosten beeinflusst und bestimmt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen und kommunale Gemeindezuschüsse ausgerichtet. Für die Mehrheit der Bezüger wird eine Kombination der drei Leistungen vergütet. Die Kombination wird als Zusatzleistung zur AHV/IV bezeichnet.
Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorge-oder Sozialhilfeleistungen, werden jedoch nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. In Dietikon erhalten interessierte Personen das entsprechende Gesuch beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Kontakt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 14 68
Kontaktformular
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die AHV ist eine allgemeine Volksversicherung und berechtigt zum Bezug einer Altersrente. Das ordentliche Rentenalter liegt für Männer bei 65 und für die Frauen bei 64 Jahren. Die Rentenauszahlung kann jedoch auch zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter vorbezogen oder längstens fünf Jahre aufgeschoben werden.
Auf der Seite der SVA Zürich finden Sie alle wichtigen Informationen zur AHV-Reform 2024.
Bei der AHV-Zweigstelle erhalten Sie weitere Informationen und entsprechende Formulare zur Beantragung der AHV-Rente.
Familienzulagen
Familienzulagen sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.
Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhängigen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulage beträgt monatlich mindestens 200 Franken bis zum Ende des Monats, in welchem das Kind das 12. Altersjahr vollendet (12. Geburtstag), danach beträgt sie 250 Franken. Für Jugendliche ab 15 (vor 1. August 2020 ab 16) bis höchstens 25 Jahren gibt es eine Ausbildungszulage in der Höhe von 250 Franken.
Über Anspruch auf die Familienzulagen gibt Ihnen der Arbeitgeber oder die AHV-Zweigstelle Auskunft.
LINK:
Gemeindezuschüsse
Kantonale Beihilfen
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Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV | 044 744 14 68 | Kontaktformular |