Zusatzleistungen AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen zu verbessern, damit der Existenzbedarf gedeckt ist. Die AHV/IV-Renten und die Ergänzungsleistungen gehören zum sozialen Fundament des Staates.

Decken die Einnahmen der Renten und weitere Einkommen wie zum Beispiel Pensionen aus beruflicher Vorsorge, Vermögenserträge und Vermögensverzehr die Lebenskosten nicht, kann ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen.

Die Berechnung wird anhand der Einkünfte und Vermögenswerte sowie den gesetzlich anerkannten Ausgaben vor allem für Wohn- und allenfalls Heimkosten beeinflusst und bestimmt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen und kommunale Gemeindezuschüsse ausgerichtet. Für die Mehrheit der Bezüger wird eine Kombination der drei Leistungen vergütet. Die Kombination wird als Zusatzleistung zur AHV/IV bezeichnet.

Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorge-oder Sozialhilfeleistungen, werden jedoch nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. In Dietikon erhalten interessierte Personen das entsprechende Gesuch beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV.

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Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV ist eine allgemeine Volksversicherung und berechtigt zum Bezug einer Altersrente. Das ordentliche Rentenalter liegt für Männer bei 65 und für die Frauen bei 64 Jahren. Die Renten…

Die AHV ist eine allgemeine Volksversicherung und berechtigt zum Bezug einer Altersrente. Das ordentliche Rentenalter liegt für Männer bei 65 und für die Frauen bei 64 Jahren. Die Rentenauszahlung kann jedoch auch zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter vorbezogen oder längstens fünf Jahre aufgeschoben werden.

Auf der Seite der SVA Zürich finden Sie alle wichtigen Informationen zur AHV-Reform 2024.

Bei der AHV-Zweigstelle erhalten Sie weitere Informationen und entsprechende Formulare zur Beantragung der AHV-Rente.

Familienzulagen

Familienzulagen sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.  Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhäng…

Familienzulagen sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. 

Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhängigen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulage beträgt monatlich mindestens 200 Franken bis zum Ende des Monats, in welchem das Kind das 12. Altersjahr vollendet (12. Geburtstag), danach beträgt sie 250 Franken. Für Jugendliche ab 15 (vor 1. August 2020 ab 16) bis höchstens 25 Jahren gibt es eine Ausbildungszulage in der Höhe von 250 Franken. 

Über Anspruch auf die Familienzulagen gibt Ihnen der Arbeitgeber oder die AHV-Zweigstelle Auskunft.

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Gemeindezuschüsse

Die Stadt Dietikon gewährt nach Gemeindeverordnung zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und der Beihilfe weitere Leistungen in Form von Gemeindezuschüssen. Anspruch auf Geme…
Die Stadt Dietikon gewährt nach Gemeindeverordnung zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und der Beihilfe weitere Leistungen in Form von Gemeindezuschüssen. Anspruch auf Gemeindezuschüsse haben Personen, die zum Bezug von Beihilfe berechtigt sind und seit mindestens zehn Jahren in der Stadt Dietikon ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.

Kantonale Beihilfen

Reichen die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV nicht zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfes aus, können die Kantone zusätzliche Leistungen gewähren. Der Kanton Zürich richtet daher nach…
Reichen die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV nicht zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfes aus, können die Kantone zusätzliche Leistungen gewähren. Der Kanton Zürich richtet daher nach kantonalem Recht die sogenannte "Beihilfe" aus. Anspruch auf Beihilfe haben Personen, die neben den Anspruchsvoraussetzungen für die Ergänzungsleistungen weitere besondere Voraussetzungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich erfüllen.