Erwachsenenschutzmassnahmen
Beistandschaften
Die KESB Bezirk Dietikon kann Personen einen Beistand zur Seite stellen, wenn die betroffene Person an einem Schwächezustand im Sinne des Gesetzes (Art. 390 ZGB) leidet und aufgrund dessen ihre Angelegenheiten nur teilweise oder gar nicht mehr besorgen kann oder wenn sie aufgrund einer vorübergehenden Urteilsunfähigkeit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, selber zu handeln oder eine Stellvertretung zu bezeichnen. Die Aufgabenbereiche eines Beistandes können zum Beispiel die persönliche Unterstützung, die Administration oder die Verwaltung von Einkommen und Vermögen betreffen. Ein Beistand wahrt die Interessen der betroffenen Person und bezieht sie bei Entscheiden mit ein.Formen der Beistandschaften:
- Bei der Begleitbeistandschaft hat der Beistand eine rein unterstützende und beratende Funktion.
- Bei der Vertretungsbeistandschaft kann der Beistand die betroffene Person vertreten und bestimmte Angelegenheiten für sie erledigen. Häufig wird eine Vertretungsbeistandschaft mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung kombiniert.
- Bei der Mitwirkungsbeistandschaft muss der Beistand für bestimmte Geschäfte das Einverständnis erteilen.
- Bei der umfassenden Beistandschaft vertritt der Beistand die betroffene Person vollumfänglich.
Beistandschaften für Erwachsene werden von Angehörigen, privaten Beiständen oder Berufsbeiständen der Gemeinden geführt. Die Fachstelle private Beiständinnen und Beistände der KESB Bezirk Dietikon unterstützt Angehörige und private Beistände in der Mandatsführung.
Fürsorgerische Unterbringung
Wenn eine Person an einer psychischen Störung oder an einer geistigen Behinderung leidet oder sie schwer verwahrlost ist und ihre nötige Behandlung oder Betreuung nur in einem stationären Rahmen erfolgen kann, darf sie gegen ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Diese Bestimmung kommt nur zur Anwendung, wenn die betroffene Person aufgrund von Urteilsunfähigkeit keine Zustimmung geben oder wenn sie die nötige Behandlung nicht auf andere Weise in Anspruch nehmen kann. Die Einweisung muss in jedem Fall erforderlich sein um den Schutz der betroffenen Person zu gewährleisten, die Belastung und der Schutz der Angehörigen ist jedoch ebenfalls zu berücksichtigen.Eine fürsorgerische Unterbringung in Akutsituationen erfolgt üblicherweise durch einen Arzt. Die KESB kann gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten ebenfalls eine fürsorgerische Unterbringung anordnen. Hat ein Arzt die Einweisung veranlasst, so gilt diese für maximal sechs Wochen. Wenn eine längere Unterbringung zur Behandlung erforderlich scheint, prüft die KESB Bezirk Dietikon die Notwendigkeit innerhalb der ersten sechs Wochen und danach in regelmässigen Abständen. Die betroffene Person kann jederzeit eine Vertrauensperson beiziehen und ein Entlassungsgesuch stellen.
Kontakt
Neumattstrasse 7
8953 Dietikon
Tel. 044 744 14 00
Kontaktformular
Fachstelle für private Beiständinnen und Beistände
Die Fachstelle ist jeweils montags, dienstags und freitags besetzt und beantwortet die konkreten Fragen der privaten Beistände gerne telefonisch oder persönlich.
Personen, die sich sozial engagieren möchten, können sich gerne bei der Fachstelle melden. Sie erhalten dort weitere Informationen für einen möglichen Einsatz als private Beiständin oder Beistand.
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