Baufreigabe
Nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, ist der baurechtliche Entscheid drei Jahre nach Eintritt der Rechtskraft gültig.
Vor Ablauf dieser drei Jahren ist mit der Bauausführung zu beginnen, andernfalls verfällt die Baubewilligung. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Baubeginn
In der Regel sind nach Vorliegen eines baurechtlichen Entscheides noch verschiedene Auflagen der Baubehörde zu erfüllen. Sobald die Auflagenerfüllung für erledigt befunden worden sind, kann ein Antrag auf die Baufreigabe gestellt werden.
Antrag um Baufreigabe / Baubeginn
Das Formular ist frühzeitig und elektronisch auszufüllen und dem Bausekretariat per Post zuzustellen. Diese Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, so dass eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist.
Kontakt
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Bauamt | 044 744 36 10 | Kontaktformular |