Baufreigabe

Nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, ist der baurechtliche Entscheid drei Jahre nach Eintritt der Rechtskraft gültig.

Vor Ablauf dieser drei Jahren ist mit der Bauausführung zu beginnen, andernfalls verfällt die Baubewilligung. Eine Verlängerung ist nicht möglich.


Baubeginn

In der Regel sind nach Vorliegen eines baurechtlichen Entscheides noch verschiedene Auflagen der Baubehörde zu erfüllen. Sobald die Auflagenerfüllung für erledigt befunden worden sind, kann ein Antrag auf die Baufreigabe gestellt werden.

Antrag um Baufreigabe / Baubeginn

Das Formular ist frühzeitig und elektronisch auszufüllen und dem Bausekretariat per Post zuzustellen. Diese Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, so dass eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist.

Kontakt

Bauamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 36 10
Fax 044 744 35 53
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