Siedlungserneuerung und -verdichtung
Die Stadt Dietikon strebt entlang dem Korridor der Limmattalbahn eine Siedlungserneuerung und -verdichtung an. Damit soll der Wohnungsbestand modernisiert, die Siedlung verdichtet und gleichzeitig auch die Siedlungsqualität in den Quartieren erhalten bzw. gesteigert werden. Die vom Stadtrat 2014 beschlossenen Richtlinien Siedlungserneuerung und Verdichtung definieren die dafür notwendigen Entwicklungsstandards.
Im Zusammenhang mit der Realisierung der Limmattalbahn ist mit einer verstärkten Entwicklungsdynamik entlang dem künftigen Trassee zu rechnen. Diese Dynamik bietet die Chance, den nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechenden Gebäudebestand zu sanieren bzw. neu zu erstellen.
Die in den Richtlinien definierten Standards für die Siedlungserneuerung und -verdichtung sollen zum einen die städtebauliche Qualität in den bestehenden Quartieren sichern und zum andern Anreize und klare Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Liegenschaften schaffen. Mit Gestaltungsplänen sollen die angestrebten qualitativen Mehrwerte herbeigeführt, planungsrechtlich gesichert und Abweichungen von der Grundordnung ermöglicht werden.
Solche kooperativen Planungsprozesse bieten gerade für Gebiete mit dispersen und kleinteiligen Parzellenstrukturen oftmals die einzige Chance, eine qualitätsvolle Erneuerung und Verdichtung zu ermöglichen. Die von der Stadt Dietikon angestrebte qualitätsvolle Siedlungserneuerung und -verdichtung könnte mit einer pauschalen Aufzonung nur unzureichend erreicht werden.
Mehrwertausgleich
Raumplanerische Massnahmen wie Ein-, Auf- und Umzonungen, aber auch Gestaltungspläne können einen Einfluss auf den Wert eines Grundstückes haben. Wird z.B. Landwirtschaftsland neu als Bauland eingezont, steigt der Wert des Grundstückes.
Gleichzeitig führen diese planerischen Massnahmen häufig zu einem Bevölkerungswachstum und einer Verdichtung in den Städten und Gemeinden. Damit in Zukunft eine hohe Wohn- und Lebensqualität erreicht werden kann, müssen die Gemeinden in gute Infrastrukturen wie z.B. Schulen oder attraktive Freiräume wie Parks investieren. Damit kommen auf die Gemeinden markante Mehrkosten zu.
Durch das Instrument des Mehrwertausgleichs soll ein Teil dieser Kosten durch die Eigentümer, welche durch die planerische Massnahme einen Mehrwert erlangt haben, mitgetragen werden. Wird ein Grundstück ein-, auf- oder umgezont und wird damit teurer, soll der Eigentümer einen Teil des erlangten Mehrwertes abgeben und die Mehrkosten für die öffentlichen Infrastrukturen mittragen.
Am 1. Januar 2021 sind das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz und die Mehrwertausgleichsverordnung in Kraft getreten. Für die Umsetzung auf kommunaler Ebener musste eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung durchgeführt werden. Diese wurde vom 17. Juni bis 16. August 2021 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist konnte sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern und schriftliche Einwendungen vorbringen. Die Teilrevision der Nutzungsplanung zum kommunalen Mehrwertausgleich sowie das Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wurden am 3. November 2022 vom Gemeinderat festgesetzt und befinden sich aktuell zur Genehmigung beim Kanton.
Kompetenter Ansprechpartner
Fragen im Zusammenhang mit den Richtlinien und/oder der Erarbeitung eines privaten Gestaltungsplans beantwortet das Stadtplanungsamt gerne. In einem unverbindlichen Gespräch wird die aktuelle Situation analysiert und ein zweckmässiges weiteres Vorgehen aufgezeigt. Nebst dieser individuellen Beratung ist eine enge Begleitung und Unterstützung während des ganzen Planungsprozesses denkbar.
Kontakt
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