Gestaltungsplanung

Ziele von Gestaltungsplänen

Ein Gestaltungsplan legt verbindlich dar, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden kann. Es können Aussagen zur Anzahl der Gebäude und zu deren Lage, zu den äusseren Abmessungen der Gebäude, zur Ausnützung, Nutzung, architektonischen Gestaltung und zur Erschliessung aber auch zur Umgebungsgestaltung und Bepflanzung gemacht werden. Dabei darf z.B. von Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden. Ein Gestaltungsplan ermöglicht damit Lösungen, die besonders gut auf die lokalen Verhältnisse abgestimmt sind. Er ist ein geeignetes Instrument, um komplexe Planungsaufgaben zu koordinieren und Zielkonflikte einvernehmlich zu lösen.

Die Festlegungen sind für die Grundeigentümer/innen im betroffenen Gebiet bindend. Die Grundordnung wird ersetzt und es ist ihnen nur noch gestattet, gestaltungsplankonform zu bauen.

Arten von Gestaltungsplänen

Es wird zwischen privaten und öffentlichen Gestaltungsplänen unterschieden: Beim öffentlichen Gestaltungsplan liegt die Federführung bei der Stadt, ansonsten bei den privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.

Ein Gestaltungsplan besteht aus einem Situationsplan und den zugehörigen Vorschriften. Zusätzlich ist zwingend ein erörternder Bericht gemäss Artikel 47 der Raumplanungsverordnung des Bundes zu erarbeiten.

Die aktuell für die Stadt Dietikon rechtsgültigen Gestaltungspläne mit den zugehörigen Bestimmungen, dem erläuternden Bericht sowie dem Situationsplan finden Sie hier. Aktuell wird ausserdem für das Entwicklungsgebiet Niderfeld Dietikon ein öffentlicher Gestaltungsplan erarbeitet.

Hilfestellungen

Der Kanton Zürich hat ein Merkblatt «Gestaltungsplan» erarbeitet, in dem die wichtigsten Informationen und Vorgaben zur Erstellung eines Gestaltungsplanes zusammen gefasst sind. 

Die Stadt Dietikon hat ausserdem betreffend die Erneuerung und Verdichtung des Gebäudebestandes entlang dem Limmattalbahntrassee ein Merkblatt Anforderungen an städtebauliche Konzepte und Gestaltungspläne erarbeitet. 

Fragen im Zusammenhang mit den neuen Richtlinien und/oder der Erarbeitung eines privaten Gestaltungsplans beantwortet das Stadtplanungsamt gerne. In einem unverbindlichen Gespräch wird die aktuelle Situation analysiert und ein zweckmässiges weiteres Vorgehen aufgezeigt. Nebst dieser individuellen Beratung ist eine enge Begleitung und Unterstützung während des ganzen Planungsprozesses vorgesehen.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 36 93
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