Bewilligungen
Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich frühzeitig mit der Verwaltungspolizei in Verbindung zu setzen. Dies ermöglicht die verschiedenen Ansprechpartner zu koordinieren sowie die Details und Rahmenbedingungen frühzeitig zu klären und abzusprechen.
Hier finden Sie sämtliche Gesuchformulare für Veranstaltungen, Waffenerwerbsscheine, Taxiwesen sowie für Patente.
Hinweise
Für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (z.b. Kirchplatz) benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Dietikon, welche möglichst frühzeitig eingereicht werden muss.
Sobald Getränke und Esswaren verkauft werden, benötigt man zudem ein Festwirtschaftsbewilligung, welche ebenfalls bei der Stadtpolizei eingereicht werden muss.
Zu beachten ist zudem die Polizeiverordnung in Bezug auf Nachtruhestörung. Eine Verlängerung der Polizeistunde nach 22 Uhr schützt sie nicht vor allfälligen Lärmklagen, sondern berechtigt nur zum weiteren Ausschank und Verkauf.
Kontakt
Blaue Zone und Parkkarte
In der Weissen Zone Silbern gilt eine Parkbeschränkung von maximal drei Stunden (gilt von 07.00 - 19.00 Uhr, Werktags).
In beiden Zonen ist die Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit gut sichtbar hinter die Frontscheibe zu legen.
Parkkarte für eine blaue oder weisse Zone
Anwohner/innen von Blauen Zonen können eine Parkkarte online lösen Link und damit in Ihrem Wohnquartier unbeschränkt lange parkieren. In der Weissen Zone Silbern gelten die jeweiligen Parkkarten "Silbern".Wer erhält eine solche Karte?
- Personen mit Wohnsitz im betreffenden Quartier für eigene und Fremdfahrzeuge
- Geschäftsbetriebe im Quartier
- Angestellte, die dort arbeiten (Pendler)
- Besucherinnen und Besucher (Tagesparkkarten)
- Handwerker, die im Quartier Arbeiten auszuführen haben (Gewerbe Tagesparkkarte oder Gewerbeparkkarte pro Monat)
Parkkarte | Preis |
Anwohnerparkkarte 3, 6 oder 12 Monate | Fr. 40.00 pro Monat |
Tagesparkkarte Blaue Zone | Fr. 10.00 |
Gewerbe Tagesparkkarte alle Zonen/gebührenplichtige Parkplätze | Fr.10.00 |
Gewerbeparkkarte | Fr. 50.00 pro Monat |
Pendlerparkkarte Blaue Zone 3, 6 oder 12 Monate | Fr. 50.00 pro Monat |
Pendlerparkkarte Silbern 3, 6, oder 12 Monate | Fr. 50.00 pro Monat |
Gewerbeparkkarte Silbern 3, 6, 12 Monate | Fr. 50.00 pro Monat |
Mit dem Bestellformular kann eine Parkkarte für 3, 6 oder 12 Monate online bestellt werden.
Taxibewilligung
Die Taxibetriebsbewilligung B berechtigt zum Führen eines Taxibetriebes ohne Standplatz auf öffentlichem Grund. Sie warten auf Privatgrund und können telefonisch abgerufen werden.
Taxifahrerinnen und Taxifahrer bedürfen ausserdem einer Chauffeurbewilligung.
Voraussetzungen:
- Führerausweis für Taxi
- guter Leumund, Gewähr für korrekte Berufsausübung
- Beherrschung der deutschen Sprache
- Bestehen der Stadtkundeprüfung
Temporäre Strassenreklamen Bewilligung
Die Gebühr richtet sich nach Anzahl der Aushangstellen und beträgt zwischen Fr. 50.00 und Fr. 300.00.
Veranstaltungsbewilligung
Bewilligungspflichtig sind:
- Umzüge und Demonstrationen
- Versammlungen auf öffentlichem Grund
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
- Sammlungen aller Art (auch von Haus zu Haus)
Wichtig
Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind mit den erforderlichen Beilagen frühzeitig (mind. 3 Monate) einzureichen.
Waffen: Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr
Dokumente zum Erlangen eines Waffenerwerbsscheines:
- ausgefüllter Fragebogen
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung: zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Gebühr: Fr. 50.–
Wichtig: Waffenerwerbsscheine müssen nach Erteilung direkt am Schalter abgeholt sowie bezahlt werden.
Einfuhr von Waffen
Die Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet bedarf einer Bewilligung.
Das Gesuchsformular ist beim eidgenössischen Bundesamt für Polizei (www.fedpol.admin.ch) erhältlich.
Ausfuhr von Waffen
Die Ausfuhr von Feuerwaffen oder wesentlichen Bestandteilen in einen Schengen-Staat erfordert einen Begleitschein (mit Frachtpapier zu vergleichen).
Das Gesuch für einen Begleitschein beziehen Sie über das eidgenössische Bundesamt für Polizei (www.fedpol.admin.ch.)
Waffentragbewilligung
Wer in der Öffentlichkeit eine Waffe tragen will, benötigt eine Waffentragbewilligung.
Voraussetzungen
- Nachweis der Notwendigkeit, eine Waffe zu tragen
- Prüfung über Handhabung und rechtliche Voraussetzung zum Waffeneinsatz
Kontakt
Statthalteramt DietikonBahnhofplatz 10
8953 Dietikon
044 744 65 75
Wirtschaften und Alkoholverkauf
Voraussetzungen
- Räume und Einrichtungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Der Patentinhaber muss handlungsfähig sein und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten.
weitere Hinweise
- Das Patent lautet auf die für den Betrieb verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
- Das Patent wird auf einen bestimmten Betrieb ausgestellt und gilt nur für die genehmigten Räume und Flächen.
- Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
- Die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Verkauf von alkoholischen Getränken
Bewilligungspflichtig ist auch der Handel mit alkoholischen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Ausgenommen ist der Handel mit Wein und Obstwein durch den Produzenten aus seinem Eigenbau.
Voraussetzungen
Der Patentinhaber muss handlungsfähig sein und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten.weitere Hinweise
- Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.
- Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
- Der Verkauf von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Name | Download |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 740 17 77 | Kontaktformular |