Tierische Abfälle

Sie sind aufgrund des Seuchen- und Hygienerisikos gemäss strengen gesetzlichen Anforderungen von lizenzierten Entsorgern zu behandeln.

Eine Ausnahme bilden einzelne, bis 10 kg schwere Tierkadaver (z.B. tote Heimtiere), die auf Privatgrund vergraben werden dürfen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt ist.

Tierkörper die schwerer sind als 200 kg, werden direkt vom TMF Extraktionswerk AG (Bazenheid) auf dem Landwirtschaftsbetrieb abgeholt. Zentrale Telefonnummer für alle Abholaufträge (24h/365 Tage): 071 931 40 40

Produkte

Fleischabfälle aus privaten Schlachtungen; Schlachtabfälle wie Häute, Felle, Federn, Borsten,  Knochen, Innereien etc.; tote Nutztiere wie Kühe, Schweine, Schafe, Pferde etc.; tote Haustiere wie Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Kaninchen, Vögel, Hunde, Katzen etc.
Piktogramm Tierkadaver