Neue Rottweiler-Regelung ab 2025
Mit der Aufnahme der Rottweiler auf die Rassetypenliste II ist mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die Zucht, der Erwerb und der Zuzug von Rottweilern im Kanton Zürich verboten.
Der Regierungsrat hat für die bereits im Kanton Zürich registrierten Rottweiler eine Übergangsregelung vorgesehen. Die Halterinnen und Halter haben die Möglichkeit, eine Haltebewilligung beim Veterinäramt zu beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von sechs Monaten ein entsprechendes Gesuch einreichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Blutanteil eines Rottweilers unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.
Für Rottweiler, die in einem anderen Kanton oder im Ausland gemeldet sind und zu Besuch im Kanton Zürich sind, gilt ab 1. Januar 2025 eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.
Aktuelle Informationen über das Verbot von Rottweilern und die entsprechende Umsetzung finden Sie auf der kantonalen Website: Hunde | Kanton Zürich