Denkmalpflege

Das Baudenkmal oder das Denkmalensemble steht in einem zeitlichen und räumlichen Kontext. Die städtebauliche Entwicklung soll Rücksicht auf politische, wirtschaftliche, soziale oder baukünstlerische Zeitzeugen und deren Umgebung nehmen, um deren Wert und Wirkung nicht zu beeinträchtigen. Deshalb führen Bund, Kantone und Gemeinden jeweils eigene auf ihren Auftrag abgestimmte Inventare. Auch die Stadt Dietikon führt ein kommunales Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte. Bei besonders wichtigen historischen Gebäuden und Ensembles sind zudem Schutzzonen ausgeschieden, die das Bauen in deren Umgebung regeln. So gelten z.B. in beiden Kernzonen sowie in der Quartiererhaltungszone besondere Bauvorschriften.

Das Inventar schützenswerter Bauten und Anlagen in Dietikon

Mit der Inkraftsetzung des zürcherischen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Jahr 1976 entstand für den Kanton und die Gemeinden die Pflicht, Inventare über potentielle Schutzobjekte zu erstellen. Die Stadt Dietikon hat darauf Mitte der 80er-Jahre ihr erstes kommunales Inventar festgesetzt. Dies umfasst vorwiegend das bäuerliche Erbe und die siedlungsgeschichtliche Entwicklung bis 1930.

Gemäss § 8 der Kantonalen Natur- und Heimatsschutzverordnung KNHV sind die Inventare nach Bedarf nachzuführen. Gemäss aktueller Praxis umfasst ein Inventar Objekte, welche mindestens eine Generation oder rund 40 Jahre in der Vergangenheit liegen. Aus heutiger Sicht fehlt daher die rasante Stadtentwicklung Dietikons im Inventar. Nach einer Stagnation in den 30er-Jahren ist die Bevölkerungszahl zwischen 1945 und 1975 von rund 6'500 Einwohnenden auf über 23'000 angewachsen. Ebenso hat der Baubestand vom Volumen wie der bebauten Fläche massiv zugenommen. Der Stadtrat hat daher 2014 eine Inventarüberarbeitung und Ergänzung beauftragt. Die Festsetzung neuer Inventarobjekte erfolgte im Dezember 2017. Bis zum Sommer 2018 wurden die zugehörigen Inventarblätter dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt und die Überarbeitung damit abgeschlossen .

Das Denkmalpflegeinventar ist grundsätzlich öffentlich. Der entsprechende Plan mit den kommunalen wie kantonalen Inventar- und Schutzobjekten kann im städtischen WebGis eingesehen werden, wobei die Inventarblätter der kommunalen Objekte dort direkt abrufbar sind. Für die kantonalen Dokumente muss das kantonale WebGis kontaktiert werden.

Zweck der Inventare

Die Festlegung von Inventaren stellt sicher, dass bei späteren Entwicklungsprozessen die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen frühzeitig erkannt und aufeinander abgestimmt werden können. Zusammen mit anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Inventare wichtige Arbeitsgrundlagen in Planungs- und Bauprojekten und tragen wesentlich zur Rechtssicherheit bei.

Durch die Darstellung aller Schutzobjekte in einem Inventar entsteht nicht nur ein kulturgeschichtlich wertvoller Blick auf das Gemeindegebiet. Die Gesamtübersicht ermöglicht auch eine sichere Wertung und Würdigung im Einzelfall und trägt zur Nachvollziehbarkeit der Entscheide von Behörden bei.

Gesetzliche Grundlagen

Das Planungs- und Baugesetz vom 7. September 1975 (PBG, S 700.1) legt fest, dass Gemeinden und der Kanton über Schutzobjekte Inventare zu erstellen haben:

§ 203 PBG
Über die Schutzobjekte erstellen die für Schutzmassnahmen zuständigen Behörden Inventare. Die Inventare stehen bei den Gemeindeverwaltungen am Ort der gelegenen Sache, die überkommunalen überdies bei der zuständigen Direktion, zur Einsichtnahme offen.

Die kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung vom 20. Juli 1977 (KNHV, LS 702.11) umschreibt die Rahmenbedingungen für die Erstellung der Inventare.

§ 6 KNHV
Die Inventare enthalten wenigstens folgende Angaben:

  • knappe Umschreibung und Wertung des Objektes,
  • bestehende Schutzmassnahmen,
  • Schutzzweck.
 § 7 KNHV
Für folgende Sachgebiete werden je separate Inventare erstellt:

a. Objekte des Naturschutzes,
b. Objekte des Landschaftsschutzes,
c. Objekte des Denkmalschutzes,
d. Objekte der Archäologie,
e. Objekte des Ortsbildschutzes

§ 8 KNHV
Die Inventare sind nach Bedarf nachzuführen.

Kontakt

Bauamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 36 10
Fax 044 744 35 53
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