Waffen: Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr
Dokumente zum Erlangen eines Waffenerwerbsscheines:
- ausgefüllter Fragebogen
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung: zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Gebühr: Fr. 50.–
Wichtig: Waffenerwerbsscheine müssen nach Erteilung direkt am Schalter abgeholt sowie bezahlt werden.
Einfuhr von Waffen
Die Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet bedarf einer Bewilligung.
Das Gesuchsformular ist beim eidgenössischen Bundesamt für Polizei (www.fedpol.admin.ch) erhältlich.
Ausfuhr von Waffen
Die Ausfuhr von Feuerwaffen oder wesentlichen Bestandteilen in einen Schengen-Staat erfordert einen Begleitschein (mit Frachtpapier zu vergleichen).
Das Gesuch für einen Begleitschein beziehen Sie über das eidgenössische Bundesamt für Polizei (www.fedpol.admin.ch.)
Waffentragbewilligung
Wer in der Öffentlichkeit eine Waffe tragen will, benötigt eine Waffentragbewilligung.
Voraussetzungen
- Nachweis der Notwendigkeit, eine Waffe zu tragen
- Prüfung über Handhabung und rechtliche Voraussetzung zum Waffeneinsatz
Kontakt
Statthalteramt DietikonBahnhofplatz 10
8953 Dietikon
043 258 20 80
Name | Kontakt | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 740 17 77 | Kontaktformular |
Name | Kontakt | Kontakt |
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Sicherheits- und Gesundheitsabteilung | 044 744 35 35 | Kontaktformular |
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Bewilligungen |
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