Nutzungsplanung / Bau- und Zonenordnung (BZO)

Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung

Die Unterlagen zur Öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), welche vom 24. Oktober - 23. Dezember 2024 stattfand, finden Sie hier

Mit dem neuen kommunalen Richtplan (genehmigt am 20. Oktober 2022) wird auf strategischer Ebene aufgezeigt, wie sich die Stadt in den nächsten rund 25 Jahren entwickeln soll. Im nächsten Schritt sollen diese gemäss Richtplan angestrebten Ziele der Stadtentwicklung nun in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich festgesetzt werden. Dazu musste die bisherige kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO), welche aus dem Jahr 1987 stammt und seither nur punktuell revidiert wurde, gesamthaft überarbeitet werden. Nebst der Dynamik der Region und den kommunalen Entwicklungszielen sind auch übergeordnete Vorgaben Anstoss für die Revision. Die übergeordneten Richtpläne, das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich mit der dazugehörigen Verordnung, die Einführung der harmonisierten Baubegriffe (IVHB) sowie die neuen Vorgaben zur Darstellung der Nutzungsplanung sind wesentliche Änderungen, welche nun auf kommunaler Stufe umgesetzt werden müssen.

Die BZO-Gesamtrevision befindet sich aktuell in Bearbeitung. Ein erster Entwurf wurde erstellt und in einer Begleitgruppe aus Vertretungen der politischen Parteien sowie den massgeblichen Organisationen diskutiert. Die öffentliche Auflage fand vom 24. Oktober 2024 bis zum 23. Dezember 2024 statt. Nach der öffentlichen Auflage werden jetzt die eingegangenen Einwendungen und die kantonale Vorprüfung ausgewertet. Anschliessend wird die Revisionsvorlage bereinigt und der Mitwirkungsbericht erstellt.

Die Verabschiedung durch den Stadtrat ist aktuell für Mitte 2025 geplant. Die Vorlage muss dann ggf. nochmals eine 2. öffentliche Auflage und eine 2. kantonale Vorprüfung durchlaufen. Auch kann es sein, dass der Gemeinderat die Vorlage noch in mehreren Sitzungen berät. Nach der Festsetzung durch den Gemeinderat erfolgt dann die Genehmigung durch den Kanton. Mit einer Inkraftsetzung der revidierten Bau- und Zonenordnung ist daher frühestens Ende 2026 zu rechnen.

Integration des Gebiets Silbern-Lerzen-Stierenmatt (SLS)

Für das SLS-Gebiet wurde im Jahr 2012 ein öffentlicher Gestaltungsplan festgesetzt, welcher nicht genehmigungsfähig ist. Daher ist nun die Ablösung des öffentlichen Gestaltungsplans SLS durch die BZO-Gesamtrevision vorgesehen. Mit der Integration des SLS-Gebiets in die BZO-Gesamtrevision sollen die Bewilligungsverfahren vereinfacht und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Parkplatzverordnung

Als Ergänzung zur Bauordnung wurde eine Parkplatzverordnung erarbeitet, welche zukünftig die bisherigen Artikel 31 und 32 der Bauordnung (betreffend Abstellplätze Motorfahrzeuge, Fahrräder etc.) ersetzen soll. Am 6. Juli 2023 hat der Gemeinderat die Parkplatzverordnung festgesetzt. Eine allfällige Genehmigung durch die kantonale Baudirektion kann aber erst in Verbindung mit der BZO-Gesamtrevision erfolgen.

Rechtskräftige Bau- und Zonenordnung

In der Bauordnung und dem zugehörigen Zonenplan werden die Vorgaben aus der strategisch ausgerichteten kommunalen Richtplanung umgesetzt. Im Unterschied zu Richtplänen sind Nutzungspläne parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich. Die Bauordnung der Stadt Dietikon vom 19. März 1987 (Stand 18. April 2023) regelt die Nutzung des Bodens und das Bauen auf dem Gebiet der Stadt Dietikon. Die Bauordnung und der zugehörige Zonenplan legen zusammen mit übergeordneten Erlassen fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie bilden die Grundlage zur Beurteilung eines Baugesuchs.

Als Ergänzung zur Bauordnung sind im Zonenplan die Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen dargestellt. Damit ist die klare Abgrenzung von Bau- und Nichtbaugebieten vorgegeben. Bauzonen sind weiter aufgeteilt in Wohn-, Arbeits- und gemischte Zonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen.

Im Zonenplan und der zugehörigen Bauordnung sind die zulässigen Nutzungen und die Anzahl der erlaubten Geschosse innerhalb der verschiedenen Bauzonen festgehalten. Ausserdem bezeichnet der Zonenplan Gebiete, in denen spezifische Qualitäten wie z.B. Freihaltung, Erholung oder Ortsbildschutz zu erhalten sind. Detaillierte Informationen zu den kantonalen Vorgaben betreffend die kommunale Nutzungsplanung finden Sie auf der Homepage des Kantons

Mit dem Ziel einer qualitätvollen Weiterentwicklung wird die Bau- und Zonenordnung bei Bedarf angepasst. Die (Teil)-Revisionen müssen jeweils vom Gemeinderat festgesetzt und von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden. Letztmals wurde die Bauordnung im 2023 mit der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs teilrevidiert. Die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung ist aktuell im Gange (Erläuterungen siehe oberer Abschnitt). Die Dokumente der Gesamtrevision der BZO (Stand Öffentliche Auflage) finden Sie hier.  

 

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Nummer Name Inkrafttreten
710.1 Bauordnung 30. Januar 2014
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