Naturschutzinventar

Die Verordnung über den Schutz und die Pflege der Natur- und Landschaftsschutzobjekte umfasst wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen, markante Landschaftselemente und Aussichtspunkte in der Stadt Dietikon. Die Schutzziele sind die Erhaltung, Entwicklung und ökologische Aufwertung der einzelnen Lebensräume und Elemente als Lebensraum für seltene und geschützte Pflanzen- und Tierarten sowie als Bereicherung der Landschaft.

Die Verbreitung von Neobiota (gebietsfremden invasiven Tieren und Pflanzen) soll in den in der Verordnung aufgeführten Lebensräumen durch geeignete Pflege- und Kontrollmassnahmen verhindert werden.

Die 2015 revidierte Schutzverordnung basiert inhaltlich weitgehend auf derjenigen aus dem Jahr 1991. Strukturell ist die Schutzverordnung jedoch neu aufgebaut und in Bezug auf die verschiedenen Objektkategorien mit dem überarbeiteten Inventar harmonisiert. Inhaltlich wird den tatsächlichen Erfordernissen der verschiedenen Objekte besser Rechnung getragen, indem für die acht Objektkategorien - nebst den verbotenen Massnahmen -  jeweils spezifische Schutzziele, Pflege- und Unterhaltsmassnahmen definiert worden sind.

Die Definition von Pflege- und Unterhaltsmassnahmen stellt im Sinn einer Präzisierung der bisherigen Verordnung einen wichtigen neuen Aspekt zum qualitativen Erhalt der Schutzobjekte dar. Diese eindeutige und umfassende Definition der objektspezifischen Erfordernisse schafft nicht nur mehr Klarheit, sondern ermöglicht einen effizienten und wirkungsvollen Vollzug der Schutzverordnung.

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