Parkieren auf öffentlichem Grund
Folgende Parkierungssysteme kommen zur Parkzeitbeschränkung und zur Erhebung von Gebühren zur Anwendung:
Blaue Zone
In der Blauen Zone ist das Parkieren auf den Parkfeldern werktags (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 19.00 Uhr nur mit Anbringen der entsprechenden Parkscheibe gestattet. Anwohner/innen von Blauen Zonen können eine Parkkarte lösen und damit in ihrem Wohnquartier unbeschränkt parkieren.Weisse Zone mit Parkzeitbeschränkung
Auf den weissen Parkfeldern ohne Gebührenpflicht ist das Abstellen von Fahrzeugen nur zeitlich beschränkt zulässig. Die maximal zulässige Parkdauer für die einzelnen Parkierungsfelder wird vor Ort signalisiert.Weisse Parkfelder mit Parkzeitbeschränkung und Gebührenpflicht
Auf den weissen Parkfeldern mit Gebührenpflicht ist das Abstellen von Fahrzeugen nur zeitlich beschränkt und gegen Gebühr zulässig. Die maximal zulässige Parkdauer für die einzelnen Parkierungsfelder sowie die Gebührenpflicht während bestimmten Zeiten ist vor Ort signalisiert.Kontakt
Name |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 740 17 77 | Kontaktformular |