Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung
regelt, was, wo und wie in Dietikon künftig gebaut werden kann. Die Revisionsvorlage liegt bis zum 23. Dezember 2024 öffentlich auf.
Nach der Genehmigung des behördenverbindlichen kommunalen Richtplans im Herbst 2022 sollen die darin enthaltenen angestrebten Ziele der Stadtentwicklung grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Zu diesem Zweck wurde die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) aus dem Jahr 1987 gesamthaft überarbeitet. Neben der Dynamik der Region und den kommunalen Entwicklungszielen waren auch übergeordnete Vorgaben wie das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich Anstoss für die Revision.
Eine Begleitgruppe aus Vertretungen der politischen Parteien sowie Organisationen hat in mehreren Veranstaltungen zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen die Revisionsvorlage bereits detailliert vorbehandelt. Die BZO-Gesamtrevision liegt bis zum 23. Dezember 2024 öffentlich auf (s. städtische Webseite). Während dieser Auflagefrist sind alle Interessierten eingeladen, schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Anregungen einzubringen. Die Revisionsvorlage beinhaltet die umfassend überarbeitete Bauordnung, welche die Überbaubarkeit und Nutzweise der Grundstücke regelt sowie Vorschriften enthält, die beim Bauen zu beachten sind. Die Bauordnung wird im dazugehörigen, ebenfalls vollumfänglich revidierten Zonenplan räumlich parzellenscharf dargestellt. Nebst dem Zonenplan sind zudem weitere Ergänzungspläne wie der Kernzonenplan in der Revisionsvorlage enthalten.
Mit der vorliegenden BZO-Gesamtrevision schafft die Stadt die strategischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Erneuerung und Weiterentwicklung der heutigen Siedlungsstruktur, wie sie von den übergeordneten Planungen, wie dem kommunalen Richtplan, vorgegeben sind. Eine massgebliche Erhöhung der baulichen Dichte und damit eine Veränderung der Siedlungsstruktur in den äusseren Wohnquartieren wird zum Schutz der durchgrünten und einheitlichen Strukturen nicht vorgenommen. Stattdessen wird auf eine Entwicklung der zentralen und mit dem ÖV bestens erschlossenen Orte wie dem Stadtzentrum oder dem Stadtboulevard gezielt. In diesen Gebieten wird den Grundeigentümerschaften eine grössere Entwicklungsmöglichkeit im Sinne einer höheren Ausnützung eingeräumt.
Die angestrebte Entwicklung soll aber nicht einfach mehr Raum für Bewohnende und Beschäftigte bieten, sondern auch zu einer höheren Siedlungsqualität beitragen. Hierzu werden neu verschiedene Vorgaben zu privaten Frei- und Erholungsräumen gemacht sowie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Verbesserung des Stadtklimas eingefordert.
Mit der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung wird die Grundlage geschaffen, damit sich die Stadt Dietikon in den nächsten Jahren mit hoher Qualität in die angestrebte Richtung weiterentwickeln kann.