Polizei
Die Stadtpolizei sichert ein geordnetes und friedliches Zusammenleben der Einwohnerinnen und Einwohner, indem sie für Sicherheit und Ordnung sorgt.
Verkehr
Die Aufgabe der Verkehrspolizei ist es, den fliessenden sowie den ruhenden Verkehr zu überwachen und fehlbares Verhalten zu ahnden. Bei Verkehrsunfällen nimmt diese den Tatbestand auf und rapportiert an die zuständigen Amtsstellen.
Sicherheit
Die Sicherheitspolizei setzt den polizeilichen Grundauftrag um. Dazu gehört die Aufrechterhaltung und Gewährleistung von Ruhe, Ordnung sowie Sicherheit auf dem Gebiet der Stadt Dietikon. Dabei ist die Sicherheitspolizei in den Bereichen der Prävention, Repression und Intervention tätig. Sie ahndet Gesetzesverstösse, ermittelt wo es dies erfordert und rapportiert an die zuständigen Untersuchungsbehörden.
Die verschiedenen Patrouillen erfolgen mit Streifenwagen, Bikes (Fahrrad) oder zu Fuss.
Im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrages mit der Stadtpolizei Schlieren/Urdorf patrouilliert die Stadtpolizei Dietikon auch in Schlieren und Urdorf.
Die Verwaltungspolizei kümmert sich um:
- die Ordnungsbussen- und Parkkartenverwaltung
- die Entgegennahme von Anzeigen und Verlustmeldungen am Schalter
- das Ausstellen von Bewilligungen für die Benützung von öffentlichem Grund
- die Erteilung von Gastwirtschaftspatenten, ständigen Polizeistunden-Verlängerungen oder Freinächten, vorübergehende Festwirtschaften, etc.
- die Waffenerwerbsscheine sowie Entgegennahme von Waffen und Munition
- die Koordination und Organisation der Kleinplakatierung für Vereine und Veranstaltungen
Wichtig!
Straf- und Verlustanzeigen können nicht via Telefon oder E-Mail entgegengenommen werden, sondern erfordern Ihren persönlichen Besuch am Schalter der Stadtpolizei Dietikon. Für Fahrrad- und Mofadiebstahl, Kontrollschildverlust oder Diebstahl und Sachbeschädigungen (inkl. Graffiti oder Sprayereien) können im Internet im Onlineschalter von www.suisse-epolice.ch Anzeigen eingereicht werden.
Die Stadtpolizei Dietikon sucht Verstärkung (Hier geht es zum Stellenportal)
Kontakt
Blaue Zone und Parkkarte
In der Weissen Zone Silbern gilt eine Parkbeschränkung von maximal drei Stunden (gilt von 07.00 - 19.00 Uhr, Werktags).
In beiden Zonen ist die Parkscheibe mit der eingestellten Ankunftszeit gut sichtbar hinter die Frontscheibe zu legen.
Parkkarte für eine blaue oder weisse Zone
Anwohner/innen von Blauen Zonen können eine Parkkarte online lösen Link und damit in Ihrem Wohnquartier unbeschränkt lange parkieren. In der Weissen Zone Silbern gelten die jeweiligen Parkkarten "Silbern".Wer erhält eine solche Karte?
- Personen mit Wohnsitz im betreffenden Quartier für eigene und Fremdfahrzeuge
- Geschäftsbetriebe im Quartier
- Angestellte, die dort arbeiten (Pendler)
- Besucherinnen und Besucher (Tagesparkkarten)
- Handwerker, die im Quartier Arbeiten auszuführen haben (Gewerbe Tagesparkkarte oder Gewerbeparkkarte pro Monat)
Parkkarte | Preis |
Anwohnerparkkarte 3, 6 oder 12 Monate | Fr. 40.00 pro Monat |
Tagesparkkarte Blaue Zone | Fr. 10.00 |
Gewerbe Tagesparkkarte alle Zonen/gebührenplichtige Parkplätze | Fr.10.00 |
Gewerbeparkkarte | Fr. 50.00 pro Monat |
Pendlerparkkarte Blaue Zone 3, 6 oder 12 Monate | Fr. 50.00 pro Monat |
Pendlerparkkarte Silbern 3, 6, oder 12 Monate | Fr. 50.00 pro Monat |
Gewerbeparkkarte Silbern 3, 6, 12 Monate | Fr. 50.00 pro Monat |
Mit dem Bestellformular kann eine Parkkarte für 3, 6 oder 12 Monate online bestellt werden.
Fundbüro
Die verantwortliche Stelle für die Entgegennahme, Vermittlung und Aufbewahrung von Fungegenständen ist das Fundbüro. Es gehört in den Verantwortungsbereich der Stadtpolizei. Der Schalter befindet sich im Polizeibereich im Eingangsbereich des Stadthauses.
Regeln betreffend Fundgegenständen (vgl. Schweizerisches Zivilgesetzbuch)
- Wenn der Wert der gefundenen Sache vermutlich zehn Franken übersteigt, ist man verpflichtet, den Fundgegenstand abzugeben. Findet man etwas in einem bewohnten Haus, muss es dem Hausherrn, Mieter oder den Aufsichtspersonen abgeliefert werden.
- Bei Deliktsgut hat der Finder keinen Anspruch auf Finderlohn.
- Fundgegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt wurde, können vom Finder nach einem Jahr wieder abgeholt werden. Danach wird angenommen, dass der Finder darauf verzichtet. Die Fundgegenstände werden dann verwertet. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt die Sache zu Eigentum, wenn während 5 Jahren der Eigentümer nicht festgestellt werden kann.
Links
easyfind - Das Online-Fundbüro für die SchweizOnline-Verlustmeldung Limmatbus
Fundbüro der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
Fundbüro der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich VBZ
Strafregisterauszug
Auszüge aus dem Strafregister können auch online bei www.strafregister.admin.ch bestellt werden. Auf dieser Seite des Bundes finden Sie auch weitere nützliche Informationen zum Thema.
Taxibewilligung
Die Taxibetriebsbewilligung B berechtigt zum Führen eines Taxibetriebes ohne Standplatz auf öffentlichem Grund. Sie warten auf Privatgrund und können telefonisch abgerufen werden.
Taxifahrerinnen und Taxifahrer bedürfen ausserdem einer Chauffeurbewilligung.
Voraussetzungen:
- Führerausweis für Taxi
- guter Leumund, Gewähr für korrekte Berufsausübung
- Beherrschung der deutschen Sprache
- Bestehen der Stadtkundeprüfung
Temporäre Strassenreklamen Bewilligung
Die Gebühr richtet sich nach Anzahl der Aushangstellen und beträgt zwischen Fr. 50.00 und Fr. 300.00.
Veranstaltungsbewilligung
Bewilligungspflichtig sind:
- Umzüge und Demonstrationen
- Versammlungen auf öffentlichem Grund
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
- Sammlungen aller Art (auch von Haus zu Haus)
Wichtig
Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind mit den erforderlichen Beilagen frühzeitig (mind. 3 Monate) einzureichen.
Vereinsplakate
Die Plakate können bei der Stadtpolizei abgegeben oder per Post zugestellt werden. Diese werden dann durch eine Fachperson angebracht und nach Ablauf einer Woche wieder entfernt. Es ist nicht erlaubt, an den öffentlichen Anschlagstellen selber Plakate anzubringen.
Plakatierungsvoraussetzungen
- Dietiker Verein oder vergleichbare Institution
- Anlass in Dietikon oder Umgebung
- 15 Plakate bis A3
- Abgabe spätestens am Mittwoch bis 16.30 Uhr für Aushang in der nächsten Woche
Wirtschaften und Alkoholverkauf
Voraussetzungen
- Räume und Einrichtungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Der Patentinhaber muss handlungsfähig sein und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten.
weitere Hinweise
- Das Patent lautet auf die für den Betrieb verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
- Das Patent wird auf einen bestimmten Betrieb ausgestellt und gilt nur für die genehmigten Räume und Flächen.
- Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
- Die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Verkauf von alkoholischen Getränken
Bewilligungspflichtig ist auch der Handel mit alkoholischen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Ausgenommen ist der Handel mit Wein und Obstwein durch den Produzenten aus seinem Eigenbau.
Voraussetzungen
Der Patentinhaber muss handlungsfähig sein und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bieten.weitere Hinweise
- Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.
- Der Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
- Der Verkauf von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Name |
---|
Name | Beschreibung |
---|
Name | Download |
---|
Name | Kontakt | Kontakt |
---|---|---|
Stadtpolizei | 044 740 17 77 | Kontaktformular |