Periodische Schutzraumkontrolle (PKS)
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Bei der Kontrolle hat die Hauseigentümerin / der Hauseigentümer oder eine von ihr / ihm bestimmte Person anwesend zu sein. Der Treffpunkt für die Schutzraumkontrolle ist vor dem Hauseingang.
Bitte bereiten Sie sich für die Kontrolle wie folgt vor:
- Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet.
- Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
- Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
- Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
- Zur Prüfung des Belüftungssystems muss die Handkurbel ungehindert gedreht werden können. Auch die elektrischen Ventilationsaggregate haben funktionstüchtig zu sein.
Termine und Kosten
Kontrollen werden 4-6 Wochen vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos.
Kann der Schutzraum infolge irgendwelcher Behinderungen nicht kontrolliert werden, wird die Gebühr von Fr. 150.– bis 400.– für die Nachkontrolle der Hauseigentümerin / dem Hauseigentümer belastet.
Weiteres
Zu den Zuständigkeitsgebieten des Schutzraumkontrolleurs zählen Dietikon, Geroldswil und Oetwil an der Limmat.
Die Kontrollorgane für Bauprojekte oder Anpassungen im Schutzraum sowie weitere Informationen zu den Schutzräumen finden Sie auf der kantonalen Website oder auf jener vom BABS.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Unterhalt des Schutzraumes unter Dokumente.
Kontakt
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Kontakt | Kontakt |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Sicherheits- und Gesundheitsabteilung | 044 744 35 35 | Kontaktformular |
Name | Kontakt | Kontakt |
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Zivilschutz Region Dietikon | 044 744 35 68 | Kontaktformular |