Arbeitslosenversicherung

Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
 
Um das Anmeldeverfahren im Kanton Zürich kundenfreundlicher zu gestalten, melden sich Arbeitslose direkt beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
 
Wie mache ich meinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend?

Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV.
 
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
 

  • AHV-Ausweis-Kopie (graue Karte beidseitig kopieren)
  • Schweizer Bürger: Kopie Schriftenempfangsschein der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung)
  • Ausländer: Ausländerausweiskopie (gilt als Wohnsitzbestätigung)
  • Kompletes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, etc.)
  • Kopie Kündigungsschreiben
  • Bewerbungen während der Kündigungsfrist

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