Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Sie können Ihren Anspruch auf Überbrückungsleistungen bei der zuständigen Durchführungsstelle Ihres zivilrechtlichen Wohnsitzes geltend machen. In der Stadt Dietikon erhalten interessierte Personen das entsprechende Gesuch oder weiterführende Auskünfte beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV.

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