Steuererklärung
Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.
Termine und Fristen
Der Versand der Steuererklärung erfolgt jeweils bis Ende Januar des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres. Falls Sie die Unterlagen bis Mitte Februar noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die Steuererklärung ist jeweils grundsätzlich bis am 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Steueramt ein schriftliches begründetes Gesuch um Fristerstreckung.
Für die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verweisen wir auf die geltenden Bestimmungen des kantonalen Steueramtes.
Fristerstreckung
Gesuche um Erstreckung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung von natürlichen Personen sind ausschliesslich beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Sind Sie einmal gemahnt, so ist diese Frist nicht mehr erstreckbar.
Bei uns können Sie Ihr Fristerstreckungsgesuch auch mit der Applikation eFristen beantragen.
Juristische Personen können Ihr Gesuch um Fristerstreckung für das Einreichen der Steuererklärung direkt am Online-Schalter Direkte Bundessteuer stellen.
Services
Unser Online-Formularschalter ist rund um die Uhr geöffnet und bietet Ihnen die meist verwendeten Formulare des kantonalen Steueramts zum Herunterladen an. Die Formulare liegen im plattformunabhängigen PDF-Format vor und müssen vor der Verwendung ausgedruckt werden.
Kontakt
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Steueramt | 044 744 35 45 | Kontaktformular |