Kindesunterhalt

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Eltern, sich bezüglich des Unterhalts zu einigen. Bei verheirateten Eltern wird der Unterhalt und die weiteren Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht) bei der Scheidung durch das Gericht geregelt. Nicht verheiratete Eltern können die ausgearbeitete Unterhaltsvereinbarung bei der KESB Bezirk Dietikon zur Genehmigung einreichen (in dreifacher Ausführung). Die KESB Bezirk Dietikon hat die Aufgabe, eingereichte Unterhaltsvereinbarungen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Dafür sind ergänzende Unterlagen zur finanziellen Situation der Eltern beizulegen.

Anlaufstelle

Die Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge der regionalen Rechtsdienste vom Amt für Jugend und Berufsberatung berät nicht miteinander verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge und unterstützt diese beim Ausarbeiten einer Unterhaltsvereinbarung.

Amt für Jugend und Berufsberatung
Regionaler Rechtsdienst
Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge
Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 05

Wenn trotz Unterstützung der Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge keine Einigung möglich ist, ist auch bei nicht verheirateten Eltern das Gericht für die Regelung des Unterhalts und der weiteren Kinderbelange zuständig.