Kindesverhältnis

Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt des Kindes. Ist die Mutter verheiratet, so entsteht das Kindesverhältnis zum Vater automatisch aufgrund der Ehe. Ist die Mutter unverheiratet, so entsteht die Vaterschaft durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt erfolgen. Wird das Kind nicht innerhalb der ersten Monate anerkannt, so errichtet die KESB Bezirk Dietikon für das Kind eine Beistandschaft. Im Rahmen dieser Beistandschaft wird die Vaterschaft geklärt.

Anlaufstelle

Die Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge der regionalen Rechtsdienste vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) berät nicht miteinander verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge.

Amt für Jugend und Berufsberatung
Regionaler Rechtsdienst
Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge
Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 05

Kontakt

Zivilstandsamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 35 88
Fax 044 744 36 29
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