Geburt und Anerkennung
Falls Sie nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, besteht die Möglichkeit, beim Zivilstandsamt eine Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen.
Weitere Informationen zur Geburt oder zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie weiter unten.
Kontakt
Anerkennung eines Kindes
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und somit die gesetzliche Vaterschaftsvermutung durch den Ehemann der Mutter entfällt, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindsmutter).
Duch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Die Wirkungen der Kindesanerkennung (gegenseitige Rechte und Pflichten) sind im Einzelnen aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch Art. 270 ff. ZGB, ersichtlich.
Zuständig für die Vaterschaftsanerkennung ist in erster Linie das Zivilstandsamt des Wohnortes des Vaters oder der Mutter.
Informationen zur Namensführung des Kindes und zum Sorgerecht können Sie den unten stehenden Dokumenten entnehmen.
Weitere Informationen über die Anerkennung eines Kindes finden Sie hier.
Gerne schicken wir Ihnen eine Liste derjenigen Unterlagen zu, welche wir für die Anerkennung benötigen. Retournieren Sie uns dafür das ausgefüllte, unten stehende Formular "Erhebungsbogen Anerkennung" per Post oder an unsere E-Mailadresse zivilstandsamt@dietikon.ch.
Ein Anerkennungsschein kann erst nach erfolgter Anerkennung bestellt werden.
Geburt
Die Geburt aller im Bezirk Dietikon und der Gemeinde Bergdietikon AG geborenen Kinder wird vom Zivilstandsamt Dietikon beurkundet.
Ist das Kind im Geburtsregister eingetragen, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Geburtsurkunde aus.
Geburt im Spital Limmattal
Bei einer Geburt im Spital Limmattal wird das Kind automatisch durch die Spitalverwaltung beim Zivilstandsamt angemeldet. Das Spital stellt nach der Geburt die Namenskarte und die Dokumente der Eltern zusammen mit der Geburtsanzeige dem Zivilstandsamt zu. Gerne geben wir Ihnen im Voraus bekannt, welche Dokumente für die Beurkundung der Geburt benötigt werden. Stellen Sie uns dafür das Formular "Erhebungsbogen Geburt" ausgefüllt per Post oder an unsere E-Mailadresse zivilstandsamt@dietikon.ch zu.
Geburt zu Hause
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert drei Tagen durch die Hebamme mittels Geburtsanzeige anzumelden. Beizulegen sind die Namenskarte sowie Ausweiskopien der Eltern. Die Einforderung weiterer Dokumente bleibt vorbehalten.
Name |
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Kindesverhältnis |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 744 35 88 | Kontaktformular |