Sozialberatung
Aufgaben der Sozialhilfe in der Sozialberatung
Nachdem der Anspruch auf Sozialhilfe im Intake geprüft wurde, werden Sie in die Sozialberatung weitervermittelt und von den zuständigen Sozialarbeitenden beraten und unterstützt. Die Problemsituation wird in einem Gespräch gemeinsam angeschaut und Massnahmen in Zusammenarbeit mit passenden Fachstellen eingeleitet. Es wird geprüft, ob allenfalls vorgeschaltete Versicherungsansprüche wie die der Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung geltend gemacht werden können. Die Sozialarbeitenden sind auch für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen und das Sicherstellen Ihrer finanziellen Existenz verantwortlich.
Neben der finanziellen Existenzsicherung ist die Integration ein weiterer gesellschaftlicher Auftrag. Die Erwerbssituation ist für die meisten Menschen die Grundlage für ein eigenständiges Leben und unterstützt die Integration in die Gesellschaft. Damit dies gelingt, arbeitet die Sozialberatung eng mit der Fachstelle Arbeitsintegration zusammen.
Ist die Möglichkeit für die berufliche Integration im ersten Arbeitsmarkt nicht gegeben, werden Nischenarbeitsplätze und Beschäftigungsprogramme im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt thematisiert.
Engagement wird belohnt: Wer sich bemüht und alles unternimmt um die eigene Situation zu verbessern und versucht wieder ins Arbeitsleben zurückzufinden, soll bessergestellt werden.
Das heisst zum Beispiel, dass Leistungen in Form von Erwerbsarbeit, gemeinnütziger Tätigkeit oder Integration durch berufliche Qualifizierung monatlich vergütet werden und zu einer gewissen Besserstellung führen.
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