Beschwerdeinstanz

Gegen Entscheide der KESB Bezirk Dietikon kann Beschwerde erhoben werden. Sämtliche Entscheide sind mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Darin werden die Beschwerdefrist und die zuständige Beschwerdeinstanz genannt. In der Regel ist die erste Beschwerdeinstanz der Bezirksrat Dietikon. Bei fürsorgerischen Unterbringungen ist es das Bezirksgericht Dietikon.

Zudem besteht mit der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenen­schutz (KESCHA) ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenen­schutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die z.B. Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren haben.