Gebühren
Wenn betroffene Personen nicht über ausreichende Mittel verfügen, können sie schriftlich oder mündlich bei der KESB Bezirk Dietikon ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Dieses muss vor Abschluss des Verfahrens eintreffen. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind Einkommen und Vermögen. Zur Beurteilung sind der KESB Bezirk Dietikon entsprechende Unterlagen einzureichen. Wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, werden die Kosten vorerst auf die Staatskasse genommen. Sobald die betroffene Person dazu in der Lage ist, müssen diese nachgezahlt werden.
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8953 Dietikon
Tel. 044 744 14 00
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