Auskunft zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Die KESB Dietikon erteilt Personen aus dem Bezirk im Kindes- und Erwachsenenschutz Auskunft zu Zuständigkeit und Vorgehen. Die Informationen sind ohne bindenden Charakter und stellen die Einschätzung der jeweiligen Auskunftsperson dar. Zu laufenden Verfahren dürfen keine Auskünfte erteilt werden.

Konkrete Fragen beantwortet die KESB telefonisch (044 744 18 18) zu folgenden Zeiten:

  • Mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr


Für weitergehende juristische Auskünfte stehen folgende Stellen zur Verfügung: