Besuchsrecht
Anlaufstellen
Kostenlose Unterstützung bei der Regelung des BesuchsrechtsAmt für Jugend und Berufsberatung
Regionaler Rechtsdienst
Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge
Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 05
Kostenlose Beratung bei der Ausübung des Besuchsrechts
kjz Dietikon (Kinder- und Jugendhilfezentrum)
Badenerstrasse 5 + 9
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 00
Regelung im Konfliktfall
Wenn auch mit Unterstützung der Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge keine Einigung erfolgt, regelt bei einer Scheidung das Gericht das Besuchsrecht und die weiteren Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut, Unterhalt). Wenn zusätzlich zum Besuchsrecht auch betreffend Unterhaltsregelung Uneinigkeit besteht, ist das Gericht auch bei unverheirateten Eltern für die Regelung zuständig. Ist nur das Besuchsrecht strittig, so ist die KESB Bezirk Dietikon für die Regelung zuständig.Konflikte bei der Ausübung
Kann bei der Ausübung des Besuchsrechts trotz Beratung des kjz Dietikon keine Verbesserung erzielt werden, können sich Eltern an die KESB Bezirk Dietikon wenden. Die KESB Bezirk Dietikon kann beispielsweise eine Mediation anordnen oder den Eltern eine andere Weisungen erteilen. Bei ausgeprägten Konflikten zwischen den Eltern kann eine Beistandschaft zur Überwachung des Besuchsrechts errichtet werden. Im Zentrum aller Bemühungen steht das Wohl und das Recht des Kindes.Kontakt
Neumattstrasse 7
8953 Dietikon
Tel. 044 744 14 00
Kontaktformular
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Kindes - und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB) | 044 744 14 00 | Kontaktformular |