Gemeinsame elterliche Sorge
Unverheiratete Eltern regeln die gemeinsame elterliche Sorge sowie die Zuteilung der Erziehungsgutschriften am einfachsten gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann zudem eine gemeinsame Erklärung bei der KESB Bezirk Dietikon abgegeben werden. Weigert sich ein Elternteil die Erklärung abzugeben, kann sich der andere Elternteil an die KESB wenden. Diese entscheidet dann über die gemeinsame elterliche Sorge und die Zuteilung der Erziehungsgutschriften.
Anlaufstelle
Die Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge der regionalen Rechtsdienste vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) berät nicht miteinander verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge.Amt für Jugend und Berufsberatung
Regionaler Rechtsdienst
Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge
Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Telefon 043 259 93 05
Kontakt
Neumattstrasse 7
8953 Dietikon
Tel. 044 744 14 00
Kontaktformular
Bestätigung gemeinsame elterliche Sorge
Die KESB Bezirk Dietikon benötigt von den Eltern folgende Unterlagen, damit sie die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen kann:
- Formular Erklärung gemeinsame elterliche Sorge, drei ausgefüllte Originalexemplare
- Kopie Geburtsmitteilung des Zivilstandesamtes
- Kopie Bestätigung des Zivilstandsamtes bezüglich Anerkennung des Kindes durch den Vater
- Kopie von ID oder Pass der Mutter
- Kopie von ID oder Pass des Vaters
Die KESB Bezirk Dietikon wird den Elternteilen die Entgegennahme unter Rücksendung je eines Originalexemplares bestätigen. Sie erhebt dafür eine Gebühr.
Name | Beschreibung |
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Kindes - und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB) | 044 744 14 00 | Kontaktformular |