Kindes - und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Dietikon ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und für alle Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz im Bezirk zuständig.

Die KESB stellt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher, wobei sie deren Selbstbestimmung so weit wie möglich berücksichtigt und wahrt. Hauptaufgabe der KESB ist die Prüfung, Anordnung und Überwachung der gesetzlich vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von Kindern (Art. 307 ff. ZGB) und Erwachsenen (Art. 388 ff. ZGB). Dabei berücksichtigt sie die bereits vorhandene Unterstützung durch das private Umfeld oder öffentliche Dienste und die selbstständig getroffenen Anordnungen im Rahmen der persönlichen Vorsorge. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Dabei steht die Vermittlung von freiwilliger Hilfe im Vordergrund. Ziel ist immer, mit den betroffenen Personen eine einvernehmliche Lösung zur Abwendung der Gefährdung zu finden. Verfahren und Vorgehen der KESB Bezirk Dietikon erfolgen entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen.

E-Mail-Adressekesb@dietikon.ch

Siehe auch: https://kesb-kurz-erklaert.ch/

Kontakt

Kindes - und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB)
Neumattstrasse 7
8953 Dietikon
Tel. 044 744 14 00
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 10.00 - 11.30 Uhr
von 08.00 - 10.00 Uhr
für Notfälle telefonisch erreichbar
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 Uhr  

 

 

Meldung Kindesschutz

Meldung Erwachsenenschutz

Telefonische Auskunft

Hinweis:

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe brauchen. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Meldung verpflichtet.

 

Für Notfälle kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 044 744 14 00.

Hinweis:

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Erwachsene gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe brauchen. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Meldung verpflichtet.

 

Für Notfälle kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 044 744 14 00.

Hinweis:

Die Auskunft zum Kindes- und Erwachsenenschutz der KESB Bezirk Dietikon findet jeden Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 044 744 18 18 statt.

Bitte beachten Sie, dass keine Beratungen angeboten werden und auch zu laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden können.

Für Notfälle kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 044 744 14 00.

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